Praktische Ausbildung
Praxis unter Supervision
Selbsterfahrung
Zusammengefasst: Die von Ihnen im Lauf der Ausbildung erbrachten Leistungen
Klinisch-praktische Tätigkeit
Praxis unter Supervision (mindestens 600 Stunden Praxis und mindestens 150 Stunden Supervision gemäß § 4 PsychTh-AprV)
Sie führen eigene Therapien unter Supervision durch:
Ihre Therapien: Behandlung von mindestens 12 Fällen mit insgesamt mindestens 600 Stunden. Diese Fälle müssen sich bezüglich Diagnose, Therapieverfahren und Alter der Patienten unterscheiden.
Die ambulanten Behandlungen werden über die BAP-Ambulanz abgerechnet. Sie werden in der Ambulanz der BAP oder in Lehrpraxen der BAP oder in kooperierenden Einrichtungen (z.B. psychiatrische Klinik, psychotherapeutische Klinik) durchgeführt.
Im Gegensatz zu früher verbietet das Gesetz und die staatliche Ausbildungsverordnung die Durchführung zuhause oder in einer eigenen Praxis.
Supervision nach jeder vierten Therapiestunde: Es sind für 600 Stunden praktischer Behandlung mindestens 150 Stunden Supervision erforderlich. Mindestens 50 Stunden müssen als Einzelsupervision erfolgen.
Bei Gruppensupervision gilt: Eine Doppelstunde Gruppensupervision wird wie 2 Einzelstunden gerechnet. Gruppensupervision findet mit vier Teilnehmern statt (einmal monatlich an einem Abend unter der Woche). Im ersten Ausbildungsabschnitt findet eine Zuordnung zu Supervisionsgruppen statt, die gleichzeitig Kleingruppen mit Betreuung durch einen Mentor sind, der in der Regel der Supervisor der Gruppe ist.
Die Supervision der Ausbildungstherapien erfolgt nach der staatlichen Ausbildungsverordnung im Lauf der Ausbildung durch mindestens drei anerkannte Supervisoren zu etwa gleichen Teilen. Uns ist es ein großes Anliegen, dass Sie auch nach der Zwischenprüfung engmaschig betreut werden. Dies erfolgt durch folgendes Mentorensystem: Sie nehmen den Hauptanteil Ihrer Einzelsupervisionen (z. B. 40 ) in der Zeit bis zur Abschlussprüfung bei einem von Ihnen gewählten Mentor-Supervisor, dessen Aufgabe es ist, Sie zur Prüfung hinzuführen - mit präzisem persönlichem Feedback zum Stand Ihrer Entwicklung als Therapeutenpersönlichkeit und Ihrer Fachkompetenz.
Die genannten Stunden sind Mindestangaben. Sie können selbst entscheiden, punktuell mehr Supervisionsstunden zu nehmen, wenn Sie dies für Ihren indivuellen Fortgang für hilfreich halten.
Selbsterfahrung (gemäß (§ 5 PsychTh-AprV))
Die Selbsterfahrung ist ein sehr spannender Teil der Ausbildung. Sie befassen sich mit Ihrer eigenen Biographie, ihrem Elternhaus, Ihrer Entwicklung in Kindheit und Jugend, Ihren heutigen Beziehungen und Ihrer heutigen Persönlichkeit. Sie übern sich im Wahrnehmen eigener Gefühle, Bedürfnisse, Ängste und in der Empathie für andere.
Die Selbsterfahrung besteht aus mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung einzeln und in der Gruppe. Oft reicht eine Gruppenselbsterfahrung. Der Ausbildung vorausgehende Selbsterfahrung kann leider gemäß Vorgabe durch die staatliche Ausbildungsverordnung nicht anerkannt werden. Vom Ausbildungsinstitut werden Ihnen jahrgangsbezogene Termine zur Gruppenselbsterfahrung vorgeschlagen, die von den Jahrgangsteilnehmern wahrzunehmen sind. Die Selbsterfahrung findet in einer gleichbleibenden Gruppe bei einem Selbsterfahrungsgruppenleiter im ersten Ausbildungsjahr statt. Die Ausbildungsleitung kann Abweichungen der Selbsterfahrung dahingehend vornehmen, dass es im Einzelfall die Stundenzahl zusätzlich erforderlicher Einzelselbsterfahrung festlegt. Da im ersten Jahr parallel die Theoriekurse und die Selbsterfahrungsgruppen ablaufen und Sie auch noch Ihre erste Therapie unter Supervision durchführen müssen, sind Sie in diesem Jahr zeitlich sehr beansprucht und sollten keine anderen Engagements beginnen.
Zusammengefasst: Die von Ihnen im Lauf der Ausbildung erbrachten Leistungen
Sie führen schon im ersten Ausbildungsjahr unter engmaschiger supervisorischer Betreuung eigene Therapien durch. Dies ist der herausforderndste Teil Ihrer Ausbildung. So können Sie sich recht schnell in Ihren späteren Beruf hineinbegeben und mit Ihren Patienten in eine hilfreiche und erfüllende Beziehung und Zusammenarbeit treten.
12 eigene Behandlungen im Umfang von mindestens 600 Stunden unter Supervision (mindestens 150 Stunden Supervision) mit Dokumentation und Fallberichten (etwa je 6 Seiten).
Zwei schriftliche Fall- und Abschlussberichte (Falldokumentation) mit ausführlicher theoretischer Fundierung und Diskussion von Behandlung, Verlauf und Therapieergebnis (etwa 10 Seiten) zur Vorlage beim Prüfungsamt der Approbationsbehörde (Regierung von Oberbayern).
Die Zwischenprüfung laut institutsinterner Prüfungsordnung, die belegt, dass Sie befähigt sind, in der Ambulanz Kassenpatienten zu behandeln.
Sie dokumentieren in Ihrem Ausbildungsbuch Ihren Ausbildungsgang.
Das 1200-stündige Psychiatriepraktikum kann abgeleistet werden in: “einer Institution, die als ärztliche Ausbildungsstätte in Psychiatrie anerkannt ist” (§ 2 PsychTh-AprV), also in einer Psychiatrischen Klinik. Das 600-stündige Psychotherapiepraktikum kann in einer Einrichtung oder Praxis abgeleistet werden, die mit einem Kostenträger der Kranken- oder Rentenversicherung Psychotherapie abrechnen, die also aktiv an der psychotherapeutischen Krankenversorgung beteiligt ist, also einer psychologisch-psychotherapeutischen Praxis oder psychosomatisch-psychotherapeutischen Klinik – und natürlich auch in unserer BAP-Institutsambulanz..
5-jährige berufsbegleitende Ausbildung
Während der fünfjährigen berufsbegleitenden Ausbildung müssen Sie gemäß § 2 PsychTh-AprV 1200 Stunden in einer psychiatrischen Klinik tätig sein (das sind etwa acht Monate bei einem achtstündigen Arbeitstag und etwa 12 Monate bei einem 6-stündigen Arbeitstag) und 600 Stunden lang in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxis oder Einrichtung, die für einen oder mehrere Sozialversicherungsträger vertragliche Krankenversorgung leistet (das sind sechs Monate bei einem sechsstündigen Arbeitstag). Darüber hinaus sind gemäß Ausbildungsverordnung (§ 1 PsychTh-ApprV) 930 Stunden Ausbildung in der Ambulanz des Institutes oder in einer mit der BAP kooperierenden Einrichtung abzuleisten, um auf insgesamt 4200 Stunden Ausbildung zu kommen. Die 930 Stunden, werden Ihnen durch eine jeweils einstündige Vor-und Nachbereitung Ihrer 600 Therapiestunden anerkannt. Der Zeitaufwand für die 4200 Stunden Ausbildung beträgt also durchschnittlich 840 Stunden pro Jahr, das sind 70 Stunden pro Monat bzw. 17.5 Stunden pro Woche. Das entspricht grob einem Halbtagsaufwand.
Können Sie die 3-jährige ganztägige Ausbildung machen?
Sie können die Ausbildung bereits nach drei Jahren abschließen, wenn Sie insgesamt drei Jahre lang halbtägig an einer klinischen Institution/Praxis praktizieren, die Diagnostik und Therapie psychischer bzw. psycho¬somatischer Störungen zur Aufgabe hat. Auf diese Halbtagsstundenzahl wird Ihnen die im Institut verbrachte Zeit (4200 Stunden) angerechnet. Das Ganze ist ein Rechenexempel:
Wenn Sie also ein Jahr lang in einer psychiatrischen Klinik im Praktikum waren und ½ Jahr in einer psychotherapeutischen Institution oder Praxis, dann bleiben noch 1 ½ Jahre, in denen Sie 1320 Stunden praktizieren müssen, um das Stundenkontingent der ganztätigen Ausbildung zu erfüllen. Und dies sind 73 Stunden im Monat und damit 18 Stunden pro Woche. Das bedeutet, dass nach den 1 ½ Jahren Pflichtpraktika eine weitere 18 Monate dauernde halbtägige Beschäftigung ausreicht, um zusammen mit den 4200 Ausbildungsstunden eine ganztägige Ausbildung zu erfüllen. Aber Sie bemerken, dass ein Abschluss nach drei Jahren nur zu schaffen ist, wenn Sie wirklich ganztags mit der therapeutischen Ausbildung beschäftigt sind.


